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Haftpflichtversicherung Schlüsselverlust und wie man sich versichert
Viele Versicherungsnehmer haben eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, um gegen die verschiedensten Risiken abgesichert zu sein. Eine private Haftpflichtversicherung wird immer freiwillig abgeschlossen, im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung oder einer Haftpflichtversicherung für die Jagd. Fast alle deutschen Versicherer bieten eine Haftpflichtversicherung an, man sollte daher verschiedene Angebote miteinander vergleichen, um die günstigste Haftpflichtversicherung zu finden.
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Durch eine private Haftpflichtversicherung versichert der Versicherungsnehmer sich und gegebenenfalls seine Familie gegen Ansprüche, die gegen ihn gestellt werden, weil er einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Der Schaden kann dadurch entstanden sein, dass der Versicherungsnehmer entweder seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist oder dadurch, dass er sich so verhalten hat, dass eine Gefahr entstand und dadurch einer anderen Person oder einer Sache oder dem Vermögen eines Dritten Schaden zugefügt wurde. Sind die Ansprüche auf Schadensersatz durch den Gegner nicht begründet, beinhaltet eine Haftpflichtversicherung außerdem noch eine sogenannte passive Rechtsschutzversicherung.
Ein Versicherungsnehmer könnte nach Abschluss der Haftpflichtversicherung den Eindruck bekommen, nun gegen alle Risiken abgesichert zu sein. Doch gerade bei einem Schlüsselverlust kann dieser Eindruck schnell täuschen. Man muss sich die Versicherungsbedingungen sehr genau durchlesen oder seinen Versicherungsvertreter direkt fragen, um zu erfahren, ob auch ein Schlüsselverlust mit abgedeckt ist. Da allein in Deutschland pro Jahr etwa 800.000-mal ein Schlüsselverlust gemeldet wird, ist die Frage nach dem Schlüsselverlust auf jeden Fall ein wichtiger Punkt, den ein Versicherungsnehmer vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung klären sollte. Bei den meisten Anbietern einer Haftpflichtversicherung ist es möglich, gegen Zahlung eines Zusatzbeitrags auch einen Schlüsselverlust mit zu versichern. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der Versicherungsnehmer in einem Mehrfamilienhaus mit einer Schließanlage wohnt. Liegt hier ein Schlüsselverlust vor, ist ein Ersatz meist sehr kostspielig. In der Regel kommen auch noch die Kosten für notwendige Sicherungsmaßnahmen während der Zeit, in der die Schließanlage ausgetauscht wird, hinzu. Man sollte die Haftpflichtversicherung auch daraufhin überprüfen, ob der Schlüsselverlust fremder Privatschlüssel oder auch sogenannter Ehrenamtsschlüssel mitversichert ist. Bei Ehrenamtsschlüssel handelt es sich zum Beispiel um die Schlüssel zu einer Sporthalle, in der der Versicherungsnehmer ehrenamtlich als Betreuer tätig ist. Fremde Schlüssel können beispielsweise die Schlüssel des Nachbarn sein, wenn man während der Urlaubszeit in der Wohnung des Nachbarn die Blumen gießt. Der einzige Schlüsselverlust, der nicht über eine Haftpflichtversicherung abgesichert werden kann, ist der Schlüsselverlust bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung.
Neben einem Schlüsselverlust privater Schlüssel kann es auch zu einem Schlüsselverlust beruflich genutzter Schlüssel kommen. Auch hier kann ein Schlüsselverlust sehr hohe Kosten verursachen, wenn zum Beispiel in einem Bürogebäude die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Allerdings ist der Schlüsselverlust beruflicher Schlüssel meist in der Haftpflichtversicherung nicht mit eingeschlossen. Nur Angestellte im öffentlichen Dienst können auch den Schlüsselverlust beruflicher Schlüssel zusammen mit dem Schlüsselverlust privater Schlüssel über ihre Haftpflichtversicherung versichern. Alle anderen Versicherungsnehmer sollten mit der Versicherungsgesellschaft abklären, ob auch der Schlüsselverlust beruflicher Schlüssel mitversichert werden kann. Allerdings sollte vorher geklärt werden, ob der Schlüsselverlust der beruflichen Schlüssel nicht doch über eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Dies ist meist dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer beruflich bedingt mit Schlüsseln hantieren muss, zum Beispiel als Hausmeister, als Mitarbeiter bei einem Pflegedienst oder als Reinigungskraft.
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