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Mit Hausratversicherung Wasserschaden abdecken
Brauche ich eine Hausratversicherung Wasserschaden, die kleinere oder größere Überschwemmungen abdeckt? Eine Frage, die viele Wohnungs- und Hauseigentümer aber auch Mieter umtreibt. Ist es rausgeschmissenes Geld oder eine sinnvolle Investition, sich mit einer Hausratversicherung Wasserschaden abzusichern? Sicher ist: Entsteht ein Wasserschaden, sind die Kosten meist sehr hoch. Vor allem wenn mal der Schlauch der Waschmaschine platzt oder die Spülmaschine undicht wird und das Wasser Parkett, Laminat oder die Auslegeware überschwemmt und die Möbel-Füße aufquellen, ist der Ärger groß. Solch eine Hausratversicherung Wasserschaden übernimmt zumindest einen großen Teil der entstehenden Kosten. Die Abwicklung der Kostenerstattung für einen Wasserschaden erfolgt meist problemlos über die Hausratversicherung Wasserschaden. Wie hoch die Deckungssumme ist, hängt jedoch von dem Vertrag für die Hausratversicherung Wasserschaden ab. Vor allem wenn die Hausratversicherung Wasserschaden älter ist, könnte es sein, dass bei einer Leitungswasserüberflutung nur ein Bruchteil dessen ersetzt werden kann, das beschädigt wurde. Hier lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung der Hausratversicherung Wasserschaden.
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Neben einem Wasserschaden durch Geräte greift die Hausratversicherung Wasserschaden auch bei Defekten im Rohrsystem oder bei Leck geschlagenen Wärme-, oder Klimapumpen, Solarheizungsanlagen oder Dampfheizungen, die ebenfalls einen Wasserschaden verursachen können. Ausnahme, der Defekt entstand aufgrund von Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit, dann greift die Hausratversicherung Wasserschaden nur, wenn der so genannte Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vereinbart wurde. Eine Klausel, die zwar einen höheren Versicherungsbeitrag bedeutet, bei einem Wasserschaden oder ähnliches jedoch hilfreich sein kann und die Hausratversicherung Wasserschaden aufwertet.
Zwar sind in einer Hausratversicherung Wasserschaden auch Gegenständen abgesichert, die einem nicht selbst gehören sondern nur in der Wohnung gelagert wurden, doch greift die Hausratversicherung Wasserschaden nur bei einem Rohrbruch oder ähnlichem, der sich in bewohnten Räumen ereignet hat. Ein Wasserschaden in einer Garage oder einem Gartenhäuschen ist nicht über die Hausratversicherung Wasserschaden versichert. Und sollte einmal der Keller mit Regenwasser voll laufen sollte, greift die Hausratversicherung Wasserschaden oder Wohngebäudeversicherung nur dann, wenn der Vertrag den Ausgleich für Elementarschäden vorsieht. Denn Regenwasser wird nicht von der allgemeinen Hausratversicherung Wasserschaden abgedeckt.
Wer ein gemütliches Wasserbett oder ein großes Aquarium besitzt, das einige Hundert Liter Wasser fasst, ist mit einer Hausratversicherung Wasserschaden ebenfalls auf der sicheren Seite – vorausgesetzt, der Schaden entsteht durch einen Unfall. Bedeutet: Springt beispielsweise das Glas eines Aquariums aufgrund einer zu hohen Spannung, wird der dadurch entstandene Wasserschaden ersetzt. Das gebrochene Glas gehört übrigens nicht zu einer Hausratversicherung Wasserschaden und müsste gegebenenfalls zusätzlich versichert werden. Ist der Besitzer einfach unachtsam, könnte es sein, dass die Versicherung trotz hausratversicherung wasserschaden nicht zahlt – hier gilt eine genaue Begutachtung der Vertragsvereinbarung wegen der besagten Fahrlässigkeitsklausel.
Wichtig: Wer einen Wasserschaden hat, sollte ihn je nach Ausmaß nicht nur der Versicherung melden, mit der er die Hausratversicherung Wasserschaden abgeschlossen hat, sondern auch der Polizei. Vor allem, wenn andere Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Wasserschaden zu dokumentieren, entweder mit Fotografien oder Videoaufnahmen. Das gilt für den Wasserschaden in der eigenen und in den anderen betroffenen Wohnungen oder Häuser. Umsichtig ist es zudem, die beschädigten Gegenstände nicht sofort zu entsorgen, sondern für eine möglicherweise notwendige Begutachtung durch den Versicherer, der die Hausratversicherung Wasserschaden verkauft hat, aufzubewahren. So kann potenzieller Ärger mit dem Versicherer verhindert werden.
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