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Notwendige Berufsversicherungen
Jeder erwachsene Bürger benötigt mehrere verschiedene Typen von Berufsversicherung, um gegen die elementarsten Risiken des Lebens geschützt zu sein. Dabei kann unterschieden werden zwischen einer Berufsversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und einer Berufsversicherung, die auf freiwilliger Basis abgeschlossen wird.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht die Pflicht, eine Krankenversicherung als Berufsversicherung abzuschließen: Jeder abhängig Beschäftigte wird krankenversichert. Dabei trägt der Arbeitgeber einen Teil der Versicherungsbeiträge. Arbeitnehmer, die weniger als 49.500 Euro verdienen, müssen sich gesetzlich krankenversichern(Vergleichen Sie gesetzliche Krankenkassen und finden Sie den besten Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie.). Wer ein höheres Gehalt bezieht, kann Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden(Private Krankenversicherung: hier finden Sie Informationen über Vorteile, Leistungsumfang und Beitragshöhe.). Auch wenn in den letzten Jahren immer höhere Zuzahlungen zu Medikamenten und Behandlungen geleistet werden mussten, ist die Krankenversicherung als Berufsversicherung unentbehrlich und Garantie dafür, dass jeder im Krankheitsfall ausreichend medizinisch versorgt wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine rein freiwillige, private Versicherung. Bei dieser Berufsversicherung erhält der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall eine monatliche Rente und/oder einen größeren Einmalbetrag ausgezahlt. Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn der Versicherte ganz oder teilweise aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Zwar gibt es unter bestimmten Voraussetzungen dann auch staatliche Leistungen, doch diese sind in den vergangenen Jahrzehnten drastisch reduziert worden, so dass private Vorsorge unbedingt geboten ist. Je jünger diese Berufsversicherung abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge(Die persönliche Vorsorgelücke in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung ermitteln und kostenloses Angebot anfordern).
KfZ-Versicherung
Jeder Berufstätige, der sein Auto für die Fahrt zur Arbeit benutzt, braucht eine KfZ Versicherung als Berufsversicherung. Dabei ist die KfZ-Haftpflichtversicherung für jeden, der mit einem Auto am Straßenverkehr teilnimmt, gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden an Fahrzeugen von Unfallgegnern ab, die der Versicherte veursacht. Darüber hinaus kann eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, um Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern(Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Autoversicherung und können ein unabhängiges Angebot anfordern).
Privathaftpflichtversicherung
Auch wer wenig Geld zur Verfügung hat, sollte unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Berufsversicherung abschließen. Sonst droht bei selbstverschuldeten Schäden am Eigenturm oder der Gesundheit fremder Personen, für die der Verursacher haften muss, schnell der finanzielle Ruin. Eine Privathaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung ist schon für wenige Euro Versicherungsbeitrag im Monat zu haben(Vergleichen Sie private Haftpflichtversicherungen und lassen Sie sich ein persönliches Angebot erstellen.).
Risikolebensversicherung
Familienangehörige, Ehe- und Lebenspartner können mir einer Risikolebensversicherung vor den finanziellen Folgen des vorzeitigen Todes des Hauptverdieners geschützt werden. Die Risikolebensversicherung als Berufsversicherung zahlt an die im Versicherungsvertrag Begünstigten die Versicherungssumme entweder auf einmal oder in monatlichen Raten aus. Bevor ein Versicherungsunternehmen eine Risikolebensversicherung abschließt, wird eine umfangreiche Gesundheitsprüfung vorgenommen. Nur wer sie besteht, wird bei dieser privaten Versicherung als Versicherungsnehmer akzeptiert. Deswegen ist es ratsam, eine derartige Berufsversicherung in möglichst jungen Jahren abzuschließen(Risikolebensversicherung: hier finden Sie Informationen über Vorteile, Leistungsumfang und Beitragshöhe.).
Riester-Rente
Mit der staatlich geförderten Riester-Rente können Arbeitnehmer für ihren Ruhestand vorsorgen und sich für diese Zeit ein finanzielles Polster ansparen. Diese Berufsversicherung ist auf freiwilliger Basis, aber insbesondere wegen der staatlichen Zulagen, sehr sinnvoll. Gefördert werden kann jeder Arbeitnehmer oder Ehegatten eines abhängig Beschäftigten. Um in den Genuss der staatlichen Förderung bei dieser Berufsversicherung zu kommen, muss jährlich mindestens ein Eigenbeitrag in Höhe von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens (brutto) geleistet werden. Dann zahlt Vater Staat bei dieser Berufsversicherung jedes Jahr Zulagen in Höhe von 154 Euro für den Riester-Sparer und 185 Euro für jedes Kind. Für Nachwuchs, der nach dem 31.12.2007 geboren wurde, gibt es sogar 300 Euro jährlich. Der Riester-Sparer kann zwischen einer Vielzahl von Anlageformen wählen: Banksparpläne, Geldmarktfonds, Aktienfonds und Mischfonds sind die beliebtesten Vorsorgeformen(Finden Sie alle relevanten Informationen zur Riester-Rente und lassen Sie sich ein persönlich abgestimmtes Angebot erstellen.).
