Riester Rente Mindestbeitrag
Die Riester-Rente wurde im Rahmen der Rentenreform 2000/2001 eingeführt. In dieser Reform wurde unter anderem das Rentenniveau für den sogenannten Eck-Rentner (Person, die 45 Jahre lang immer genau den Durchschnittsbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt) von bisher 70 % auf 67 % abgesenkt. Um die entstehende Versorgungslücke zu schließen, führte der Staat die Riester-Rente ein. Der Name geht auf den damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester zurück, der Ideengeber und federführend bei der Entwicklung dieser privaten Zusatzrente war. Für die maximale Förderung muss ein Riester Rente Mindestbeitrag gezahlt werden.
Der deutsche Staat fördert den Abschluss einer Riester-Rente mit festen Zusatzbeiträgen. Erwachsene erhalten eine Grundzulage in Höhe von 154 € pro Jahr. Kinder, die noch Kindergeld beziehen, werden unabhängig vom Alter mit 185 € jährlich gefördert. Die Zulage wird dem Vertrag eines Elternteils gutgeschrieben. Für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden, gibt es sogar eine Förderung in Höhe von 300 € je Kind, wenn der Riester Rente Mindestbeitrag gezahlt wird. Wird der Riester Rente Mindestbeitrag nicht voll gezahlt, werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Riester Rente Mindestbeitrag
Die komplette Förderung wird nur gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer 4 % des Bruttojahreseinkommens des Vorjahres als Riester Rente Mindestbeitrag einzahlt. Auf den Riester Rente Mindestbeitrag werden jedoch die staatlichen Förderungen angerechnet. Versicherungsnehmer mit Kindern müssen so in der Regel nur einen geringen tatsächlichen Eigenbeitrag zahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Wer nicht den kompletten Riester Rente Mindestbeitrag einzahlt, erhält die Förderung lediglich anteilig im Verhältnis zur Einzahlung.
Voraussetzung für staatliche Förderung zusätzlich zum Riester Rente Mindestbeitrag
Grundsätzlich kann jede Person gefördert werden, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitnehmer, aber auch Arbeitslose oder Hartz-IV-Empfänger. Bei Letzteren übernimmt das Amt die weitergehende Zahlung der Rentenbeiträge und deswegen sind auch diese Personen förderungsfähig. Darüber hinaus können auch Personen gefördert werden, die nicht unmittelbar zulagenberechtigt sind. In erster Linie handelt es sich dabei um erwerbslose Partner einer unmittelbar förderfähigen Person, die weder Arbeitslosengeld noch Hartz-IV beziehen. Für diese Personengruppen besteht die Möglichkeit eines „Anhängsel-Vertrags“, in den außer den Zulagen nicht einmal der Riester Rente Mindestbeitrag eingezahlt werden muss. Alle direkt förderfähigen Personen müssen den grundsätzlichen Riester Rente Mindestbeitrag von 60 € einzahlen, selbst wenn theoretisch keine Eigenbeiträge geleistet werden müssten.
Da es in der Vergangenheit bei dem Riester Rente Mindestbeitrag für mittelbar und unmittelbar förderfähige Personen zu Schwierigkeiten gekommen ist, plant die Regierung, 2012 eine Änderung in den jeweiligen Gesetzen umzusetzen, damit der Riester Rente Mindestbeitrag von allen Personen gezahlt werden muss.
Für wen ist eine Riester Rente sinnvoll?
Eine Riester-Rente eignet in der Regel für alle förderfähigen Personen. Wer jedoch nicht zum förderfähigen Personenkreis gehört, erhält keine Förderung, selbst wenn der Riester Rente Mindestbeitrag komplett gezahlt wird. Selbstständige und Personen, die in den sogenannten „verkammerten“ Berufen angestellt sind (Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten), können auf andere geförderte Vorsorgeformen zurückgreifen, bei denen sie nicht auf den Riester Rente Mindestbeitrag achten müssen.
Wer sich für die Altersvorsorge mit einer Riester-Rente entscheidet, sollte darauf achten, dass der Riester Rente Mindestbeitrag auch in jedem Jahr gezahlt wird, damit die staatliche Förderung vollkommen ausgenutzt werden kann. Bis zu einer Höchstgrenze von 2100 € kann der Gesamtbetrag unabhängig vom Riester Rente Mindestbeitrag auch steuerlich geltend gemacht werden, das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Zulagenzahlung oder der steuerliche Abzug günstiger für den Versicherungsnehmer ist.
