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Wie die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar ist
Die Absicherung der hinterbliebenen Familie ist bei einem plötzlichen Todesfall besonders für Alleinverdiener sinnvoll. Eine Risikolebensversicherung ist steuerlich absetzbar und schützt die Angehörigen vor dem finanziellen Ruin. Im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung sind die Prämien für eine solche Versicherung nicht nur günstiger, viel mehr sind Beiträge für eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar. In Kombination mit anderen Investmentprodukten besteht der Vorteil darin, dass eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar ist, und die Beitragszahlungen weiter minimiert werden können. Oftmals werden diese Versicherungen zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Kapitallebensversicherung angeboten.
Nicht nur die Beiträge für die Risikolebensversicherung sind steuerlich absetzbar, sondern auch die Auszahlungen einer Risikolebensversicherung sind kapitalertragssteuerfrei. Eine solche Versicherung lohnt sich also doppelt: erstens sind die Beitragszahlungen für eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar. Andererseits sind die Leistungen aus einer Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar, denn sie unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Außerdem müssen je nach Vertragsgestaltung weder Einkommens- noch Erbschaftssteuer anfallen. Damit die Erträge der Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar bleiben, dürfen aber der beitragszahlende Versicherte und der Versicherungsnehmer nicht ein und dieselbe Person sein. Bekommt eine andere Person, als die im Vertrag als bezugsberechtigte festgelegte, die Leistungen ausgezahlt, fordert der Fiskus die Erbschaftssteuer.
Bei der Auszahlung handelt es sich um eine vorher vereinbarte Summe, die im Todesfall, garantiert an die, im vorhinein bestimmte Person, ausgezahlt wird. Außerdem dient der Abschluss einer Risikolebensversicherung und ihrer garantierten Leistungen vielen Banken zur Absicherung der Rückzahlung von Krediten. Doch auch in diesem Falle bleiben die Beiträge für die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar.
Damit eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar ist, muss im Rahmen der Veranlagung zur Einkommenssteuer der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. In der Steuererklärung werden die Beiträge unter dem Punkt Sonderausgaben für -Sonstige Vorsorgeaufwendungen- angegeben. Auf diese Weise ist eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar. Für Angestellte ist eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar bis zu einer Höhe von 1500 Euro, während Selbständige einen Betrag von bis zu 2400 Euro geltend machen können. Daraus folgt, dass für Nichtselbständige jährlich Beitragszahlungen bis zu einer Höhe von 1500 Euro für eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar und für Selbständige Prämien bis zu einer Höhe von 2400 Euro im Jahr für eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar sind.
Zwar ist eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar, dennoch eignet sie sich nicht zum Ansparen von Kapital. Vielmehr machen sich durch das Versicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschüsse in der Regel als verringerte Beitragszahlungen bemerkbar. Wobei diese Prämien einer Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar bleiben. In seltenen Fällen kann aber auch die im Todesfall auszuzahlende Summe steigen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Überschüsse sofort in andere Investmentprodukte investiert und hier verzinst werden. So oder so sind die Überschüsse ebenso wie Beiträge und Erträge einer Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar. Auch wenn Prämienzahlungen und Leistungen einer Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar sind, müssen Verträge vorher genau geprüft und an die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst werden.
